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Das Sachverständigenbüro ISM - Immobilien Steffen Müller hat sich nach der Grundsteuerreform 2025 auf die Erstellung von
Gutachten über den Nachweis des tatsächlichen Grund- und Bodenwertes von Grundstücken
spezialisiert.
Im Regelfall erarbeiten wir Gutachten für Immobilieneigentümer zwischen Karlsruhe und Weinheim, Heidelberg und Mannheim. Für andere Regionen erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Qualifiziertes Gutachten zum Nachweis des tatsächlichen Grund- und Bodenwerts
Die Grundsteuerreform hat für viele Eigentümer in Baden-Württemberg zu deutlich veränderten Grundsteuerwerten geführt. Im Wesentlichen basiert die Berechnung nur noch auf dem Bodenrichtwert (der nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten eines Grundstücks widerspiegelt) und der Grundstücksgröße. Wenn der angesetzte Bodenwert deutlich zu hoch ist, kann ein qualifiziertes Gutachten helfen, den tatsächlichen Wert nachzuweisen. Ihre Grundsteuerlast könnte somit ab dem nächsten Jahr spürbar reduziert werden.
Als Sachverständiger mit einer Zertifizierung nach ISO 17024 (DIA Zert) unterstützt Herr Steffen Müller Eigentümer dabei, den wirklichen Grund- und Bodenwert fachgerecht und nachvollziehbar ermitteln zu lassen. Ziel ist eine fundierte Grundlage für eine mögliche steuerliche Korrektur gegenüber dem Finanzamt.
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Ein Gutachten kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:
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der Bodenrichtwert aus Ihrer Sicht deutlich zu hoch angesetzt ist,
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das Grundstück größer als das Standardgrundstück in der Bodenrichtwertzone ist ( Gesamtgröße, Tiefe, Schnitt, Nutzbarkeit etc...),
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Ihr Grundstück besondere Beeinträchtigungen wie Straßenlärm, Verkehrslärm, Lärm durch Bahnverkehr oder Baulasten, Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte, Baugrenzen etc.. ) aufweist.
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die tatsächliche Nutzbarkeit von den Standardannahmen (z. Beispiel Gewerbe in Wohngebieten) abweicht,
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Sie eine steuerliche Entlastung prüfen möchten,
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Sie den Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts gegenüber dem Finanzamt führen möchten.
Gerade bei größeren Abweichungen zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Wert kann ein qualifiziertes Gutachten die entscheidende Grundlage für eine Berücksichtigung sein.

Was leistet das Gutachten?
Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Grund- und Bodenwert anhand der konkreten Eigenschaften Ihres Grundstücks. Dabei werden unter anderem Lage, Zuschnitt, Nutzbarkeit, Erschließung und vor allem das zugrundeliegende Baurecht bei der Betrachtung als "fiktiv unbebautes Grundstück" berücksichtigt.
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Bewertung, die als Grundlage für einen Antrag beim Finanzamt dienen kann.
Fristen und steuerliche Wirkung ab 2026
Für die rückwirkende Berücksichtigung zum 01.01.2025 galt in Baden-Württemberg eine besondere Frist, die am 30.06.2025 abgelaufen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gutachten danach nicht mehr sinnvoll wären.
Auch weiterhin können qualifizierte Gutachten eingesetzt werden. In vielen Fällen ist eine Berücksichtigung im Rahmen einer Wertfortschreibung möglich, sodass der niedrigere Wert ab dem Folgejahr der Antragstellung steuerlich wirksam werden kann.
Ablauf
Der Ablauf ist einfach:
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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Sie stellen uns zunächst die wichtigsten Informationen (Adresse, Grundstücksgröße, Flurstück, ggf. bekannte Beeinträchtigungen) zur Verfügung.
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Wir prüfen die Ausgangssituation und besprechen den Fall vorab unverbindlich.
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Kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Gutachten Ihre Grundsteuerlast um mehr als 30% reduzieren könnte, sollten Sie Einspruch beim Finanzamt einreichen.
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Nachdem Sie uns beauftragt haben, wird das Gutachten zeitnah und immer höchstpersönlich erstellt.
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Das Gutachten kann anschließend beim Finanzamt eingereicht werden.
Ihre Vorteile
Ein qualifiziertes Gutachten bietet Ihnen:
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eine fachlich belastbare Bewertung,
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Transparenz über den tatsächlichen Grundstückswert,
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eine mögliche Grundlage für steuerliche Entlastung,
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eine verständliche Dokumentation für das Finanzamt,
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professionelle Unterstützung durch einen Sachverständigen.
Details und Kosten:
Weitere Details zur Thematik entnehmen Sie gerne der Seite "Gutachten" oder klicken Sie hier:
Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis des tatsächlichen Grund- und Bodenwert (gem. §38 LGrStG) gliedern sich wie folgt:
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Grundstücke die als reines Gartenland gelten (es besteht ein sep. Flurstück), unbebaut und nicht erschlossen sind
899,-- € inkl. MwSt. -
Grundstücke mit Bebauung durch ein 1-2 Familienhaus mit 2 Bewertungsteilbereichen oder einer Beeinträchtigung (Lärm, Verkehr, Baulasten, Grunddienstbarkeiten etc...)
1.399,-- € inkl. MwSt. -
Für Grundstücke mehr als zwei Bewertungsteilbereichen oder mehreren Beeinträchtigungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
ab 1.399,-- € inkl. MwSt. (je nach Aufwand und Rahmenbedingungen)
Hinweis:
Die Beschaffung von Dokumenten und Auskünften (Baulasten, Altlasten, Grundbuch, Liegenschaftskarte etc… ) zur Erstellung der Gutachten ist bis zu einem Preis von 50 € pro Gutachten bereits enthalten!
Es gelten die jeweiligen AGB.
Kontakt
Sie möchten prüfen lassen, ob sich für Ihr Grundstück ein niedrigerer Grund- und Bodenwert nachweisen lässt?
Gerne unterstützen wir Sie mit einer individuellen und fachlich fundierten Bewertung.
Nehmen Sie einfach Kontakt auf — Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Viele Grüße,
ISM - Immobilien Steffen Müller
