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grundsteuergutachten-bw.de


Das Sachverständigenbüro ISM - Immobilien Steffen Müller hat sich nach der Grundsteuerreform 2025 auf die Erstellung von Gutachten über den Nachweis des tatsächlichen Grund- und Bodenwertes von Grundstücken spezialisiert. 

Im Regelfall erarbeiten wir Gutachten für Immobilieneigentümer zwischen Karlsruhe und Weinheim, Heidelberg und Mannheim.
Für andere Regionen erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Grundsteuer zu hoch - was tun? 

Viele Eigentümer sind nach Erhalt ihres Grundsteuerbescheids überrascht:

Der angesetzte Wert liegt oft deutlich über der eigenen Einschätzung.

Das führt langfristig zu einer höheren Steuerbelastung – teilweise über viele Jahre hinweg.

Die gute Nachricht:
Ein zu hoher Wert ist nicht immer korrekt und kann überprüft werden.

Warum ist die Grundsteuer oft zu hoch?

Die Berechnung des Grundsteuerwertes basiert in Baden-Württemberg auf  einem einfachen, standardisierten Verfahren. Dabei können individuelle Besonderheiten unberücksichtigt bleiben, z. B.:

  • die Grundstücksgröße (bspw. Abweichung vom Durchschnittsgrundstück, Übertiefe, hausnahes Gartenland)

  • tatsächlicher Zustand des Grundstücks (Altlasten)

  • besondere Lageeinflüsse

  • Abweichungen bei Grundstück oder Nutzung (z. Beispiel Gewerbe in Wohngebieten)

  • ungenaue oder pauschale Annahmen

  • besondere Beeinträchtigungen wie Straßenlärm, Verkehrslärm, Lärm durch Bahnverkehr  oder Baulasten, Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte, Baugrenzen etc.. ). 

Dadurch kann der vom Finanzamt festgestellte Wert über dem realistischen  Verkehrswert liegen.

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Welche Möglichkeiten haben Sie? 

Wenn Sie Zweifel an Ihrem Bescheid haben, gibt es grundsätzlich folgende Optionen:

1. Prüfung der Angaben

Sind alle Daten korrekt übernommen worden?

2. Einspruch gegen den Bescheid

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

3. Nachweis eines niedrigeren Werts

Genau hier kommt ein Gutachten ins Spiel.

Ein qualifiziertes Gutachten über den tatsächlichen Nachweis des Grund und Bodens (gem. §38 Landesgrundsteuergesetz) kann belegen, dass der tatsächliche Wert niedriger ist.

Das Gutachten betrachtet Ihre Immobilie als "fiktiv unbebautes Grundstück", d.h. der Sachverständige ermittelt den Wert, den das Grundstück hätte, wenn es zum Bewertungsstichtag unbebaut gewesen wäre. 

Eine Überprüfung lohnt sich besonders, wenn:

  • der Wert deutlich höher erscheint als erwartet

  • vergleichbare Immobilien niedriger bewertet wurden

  • Besonderheiten Ihrer Immobilie nicht berücksichtigt wurden

👉 Wichtig: Nicht jeder Fall führt automatisch zu einer Korrektur.

Als zertifizierter Sachverständiger (Zertifizierung nach ISO 17024) prüfe ich Ihren Fall im ersten Schritt individuell, unabhängig und kostenfrei.

Sie erhalten:

  • eine fundierte Einschätzung (bevorzugt in einem Telefontermin) 

  • Klarheit über Ihre Möglichkeiten

  • bei Bedarf das entsprechende Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Jetzt unverbindlich prüfen lassen:

Sie sind unsicher, ob Ihr Bescheid korrekt ist?

Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.

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